Privatgutachten und Beratung

Sprechen Sie uns an!

Insbesondere zu den folgenden Anlässen zur Unternehmensbewertung können wir die Wertvorstellungen der Parteien zum Ausgleich bringen:

  • Unternehmenskauf bzw. –verkauf
  • Kauf bzw.- Verkauf von Unternehmensbeteiligungen
  • erbrechtliche Auseinandersetzungen
  • Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren
  • Wertermittlung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer